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   OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98   

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OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98 (https://dejure.org/1998,14908)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1998 - 12 O 2850/98 (https://dejure.org/1998,14908)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 12 O 2850/98 (https://dejure.org/1998,14908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 6 A 40/98
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
    Rechts- oder Tatsachenfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben oder nicht zweifelhaft waren, brauchen dabei im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/94 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 , soweit sich ihre Entscheidungserheblichkeit nicht aufdrängte. Für das - gesondert zu prüfende - Darlegungserfordernis reicht es auch bei einer - objektiv im Ergebnis unrichtigen Entscheidung jedenfalls nicht aus, daß die Unrichtigkeit lediglich allgemein behauptet wird, sich diese aber nicht aus dem Antrag selbst, sondern erst nach einer Durchsicht der Akten erschließt. Nicht abschließend zu klären ist, weil der Rechtsstreit hierzu keinen Anlaß gibt, ob "ernstliche Zweifel" i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordern, daß der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg, ob hierfür im Anschluß an die Auslegung der gleichlautenden Wendung in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG durch das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166) zu verlangen ist, da erhebliche Gründe dafür sprechen, daß die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält, oder ob ernstliche Zweifel bereits dann vorliegen, wenn im Zulassungsverfahren auszuschließen ist, daß die angefochtene Entscheidung offensichtlich richtig oder das Rechtsmittel aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslos ist (zum Ganzen s. - jeweils m.w.N. - Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, § 80 Rn. 36, § 124 Rn. 15, § 124a Rn. 16; Roth, VerwArch 1997, 416 ff; Seibert, DVBl. 1997, 932 f).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - und st. Rspr.; s.a. Schenke NJW 1997, 81; Bader DÖV 1997, 442; Seibert DVBl. l997, 932).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94

    Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
    Allerdings mögen die Anforderungen an die Darlegung von Verfassungs wegen auch dann zu mindern sein, wenn der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer zunächst nur Prozeßkostenhilfe nachsucht, indessen muß auch in solchen Fällen ein Zulassungsgrund wenigstens in Umrissen deutlich gemacht werden (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4/94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36,5 17 BAföG Nr. 16).
  • OVG Saarland, 06.08.1997 - 8 Y 10/97

    Verwaltungsprozeßrecht: Vertretungszwang bei Antrag auf Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob die Gewährung von Prozeßkostenhilfe für ein Verfahren, das auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gerichtet ist, in Betracht kommt (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 6. August 1997 - 8 Y 10/97 -, NDV 1998, 92).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.1997 - 12 L 3035/97

    Prozeßkostenhilfe; Zulassungsgrund; Anforderungen an die Darlegung; Anwaltliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
    Dabei kann dahinstehen, ob zum einen die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes auch bei dem anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführer im Hinblick auf das Gebührenrecht der Bundesrechtsanwaltsordnung zu mindern sind, wenn - zunächst nur - um Prozeßkostenhilfe nachgesucht wird und ob es in Betracht kommt, Prozeßkostenhilfe für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen der Versagung von Prozeßkostenhilfe zu gewähren (vgl. hierzu Bader, VBlBW 1997, 409; Silberkuhl, NJW 1998, 438; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.7.1997, - 3 S 1544/97 -, VBlBW 1997, 425); denn wenn die Anforderungen an die Darlegung entsprechend dem Vortrag eines nicht anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführers zu mindern wären (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, NdsVBl. 1997, 284), so wäre doch zu verlangen, daß wenigstens in Grundzügen dargelegt wird, warum die Zulassung der Beschwerde gerechtfertigt sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1997 - 3 S 1544/97

    Keine Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
    Dabei kann dahinstehen, ob zum einen die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes auch bei dem anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführer im Hinblick auf das Gebührenrecht der Bundesrechtsanwaltsordnung zu mindern sind, wenn - zunächst nur - um Prozeßkostenhilfe nachgesucht wird und ob es in Betracht kommt, Prozeßkostenhilfe für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen der Versagung von Prozeßkostenhilfe zu gewähren (vgl. hierzu Bader, VBlBW 1997, 409; Silberkuhl, NJW 1998, 438; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.7.1997, - 3 S 1544/97 -, VBlBW 1997, 425); denn wenn die Anforderungen an die Darlegung entsprechend dem Vortrag eines nicht anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführers zu mindern wären (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, NdsVBl. 1997, 284), so wäre doch zu verlangen, daß wenigstens in Grundzügen dargelegt wird, warum die Zulassung der Beschwerde gerechtfertigt sei.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.1998 - 12 O 3792/98

    Keine (substanzielle) Ergänzung der Darlegung

    Nur so kann nämlich geprüft werden, ob dein Klagebegehren (§§ 166 VwGO, 114 ZPO) hinreichende Aussicht auf Erfolg zukommt (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Juni 1998 - 12 0 2850/98 -).
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